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Vorschriften im Ausland

In verschiedenen Ländern der EU gibt es verschiedene Regeln zur Mitnahme und Transport von Kraftstoffen. In Deutschland darf pro Pivatfahrzeug 60 Liter in einem Kanister mit Reservekraftstoffkanister-Zulassung befördert werden. Alldings muss bei der Einfuhr von mehr als 10l im Kanister Mineralölsteuer entrichtet werden.

Wir haben hier eine Liste zusammengestellt, welche Regeln in welchen Ländern gelten. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, daher ist es ratsam, sich vor einem Tankausflug über die aktuell gültigen Regeln zu informieren.

Einfuhr nach Deutschland


  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 800 Zigaretten
    • 400 Zigarillos
    • 200 Zigarren
    • 1 kg Rauchtabak
    • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 10 Liter Spirituosen
    • 20  Liter Zwischenerzeugnisse (z. B. Sherry, Portwein, Marsala)
    • 60 Liter Schaumwein
    • 110 Liter Bier
  • Arzneimittel

    • die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
  • Kraftstoffe

    • für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
  • Kaffee

    • 10 kg Kaffee
    • 10 kg kaffeehaltige Waren


  • Niederlande


  • Tanken und Auto

    • Es dürfen maximal 10l Kraftstoff in einem Kanister transportiert werden

  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 800 Zigaretten
    • 400 Zigarillos
    • 200 Zigarren
    • 1 kg Rauchtabak
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 10 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt
    • 20  Liter Zwischenerzeugnisse mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (z. B. Sherry, Portwein, Marsala)
    • 90 Liter Wein (hiervon maximal 60 Liter Schaumwein beziehungsweise Sekt)
    • 110 Liter Bier
  • Sonstige Waren

    • Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren (außer Neufahrzeuge) im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Königreich der Niederlande ohne Mengen- und Wertbeschränkung eingeführt werden. Da in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer für die Ware schon bezahlt wurde, fallen keine weiteren Steuern im Königreich der Niederlande an.

  • Belgien


  • Tanken und Auto

    • Es dürfen maximal 10l Kraftstoff in einem Kanister transportiert werden
    • Motorräder müssen ganztags mit Abblendlicht fahren
    • In Belgien besteht Warnwesten-Pflicht. Sobald ein Autofahrer oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält muss der Autofahrer oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen.

  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 18 Jahre alt ist:

    • 800 Zigaretten
    • 400 Zigarillos
    • 200 Zigarren
    • 1 kg losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak)
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 18 Jahre alt ist:

    • 10 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt
    • 20  Liter Zwischenerzeugnisse mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (z. B. Sherry, Portwein, Marsala)
    • 90 Liter Wein (hiervon maximal 60 Liter Schaumwein beziehungsweise Sekt)
    • 110 Liter Bier
  • Sonstige Waren

    • Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren (außer Neufahrzeuge) im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in das Königreich Belgien ohne Mengenbeschränkung und Wertbeschränkung eingeführt werden. Da in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer für die Ware schon bezahlt wurde, fallen keine weiteren Steuern im Königreich Belgien an.

  • Luxemburg


  • Tanken und Auto

    • Es darf kein Kraftstoff in einem Kanister transportiert werden
    • In Luxemburg besteht Warnwesten-Pflicht. Sobald ein Autofahrer oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält muss der Autofahrer oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen.
    • Motorräder müssen ganztags mit Abblendlicht fahren.

  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 800 Zigaretten
    • 400 Zigarillos
    • 200 Zigarren
    • 1 kg losen Zigaretten- oder Pfeifentabak
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 10 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt
    • 20  Liter Zwischenerzeugnisse mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (z. B. Sherry, Portwein, Marsala)
    • 90 Liter Wein (hiervon maximal 60 Liter Schaumwein beziehungsweise Sekt)
    • 110 Liter Bier
  • Sonstige Waren

    • Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren (außer Neufahrzeuge) im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Großherzogtum Luxemburg ohne Mengen- und Wertbeschränkung eingeführt werden. Da in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer für die Ware schon bezahlt wurde, fallen keine weiteren Steuern im Großherzogtum Luxemburg an.

  • Frankreich


  • Tanken und Auto

    • Es dürfen maximal 10l Kraftstoff in einem Kanister transportiert werden
    • In Frankreich besteht Warnwesten-Pflicht. Sobald ein Autofahrer oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält muss der Autofahrer oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen.
    • Motorräder müssen ganztags mit Abblendlicht fahren.
    • Die Benutzung der Autobahnen in Frankreich ist gebührenpflichtig.

  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 800 Zigaretten
    • 400 Zigarillos
    • 200 Zigarren
    • 1 kg losen Zigaretten- oder Pfeifentabak
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 10 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt
    • 20  Liter Zwischenerzeugnisse mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (z. B. Sherry, Portwein, Marsala)
    • 90 Liter Wein (hiervon maximal 60 Liter Schaumwein beziehungsweise Sekt)
    • 110 Liter Bier
  • Sonstige Waren

    • Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren (außer Neufahrzeuge) im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in die Republik Frankreich ohne Mengen- und Wertbeschränkung eingeführt werden. Da in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer für die Ware schon bezahlt wurde, fallen keine weiteren Steuern in der Republik Frankreich an.

  • Schweiz


  • Tanken und Auto

    • Es dürfen maximal 25l Kraftstoff in einem Kanister transportiert werden
    • Für die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in der Schweiz ist eine gebührenpflichtige Vignette erforderlich.
    • Die Einfuhr und die Verwendung von Radarwarngeräten jeglicher Art und GPS-Navigationsgeräten mit Radarwarnfunktion ist in der Schweizerischen Eidgenossenschaft strengstens verboten und wird mit einem empfindlichen Bußgeld bestraft. Zudem wird eine Anzeige erstattet und das Radarwarngerät bzw. das GPS-Navigationsgerät mit Radarwarnfunktion wird eingezogen und in den meisten Fällen vernichtet.

  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 250 Zigaretten/Zigarren oder
    • 250 Gramm losen Zigaretten- oder Pfeifentabak
    • 250 Gramm Schnupftabak oder
    • 250 Gramm Kautabak oder
    • 250 Gramm andere Tabakwaren
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 1 Liter Alkohol (Spirituosen) mit mehr als 18% Vol. Alkoholgehalt
    • 5 Liter alkoholische Getränke mit mehr als 0,5% Vol. und maximal 18% Vol. Alkoholgehalt

    Österreich


  • Tanken und Auto

    • Es dürfen maximal 10l Kraftstoff in einem Kanister transportiert werden.
    • Für die Benutzung der Autobahnen in Österreich ist eine gebührenpflichtige Autobahnvignette erforderlich.
    • In Österreich besteht Warnwesten-Pflicht. Sobald ein Autofahrer oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält muss der Autofahrer oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen.

  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 800 Zigaretten
    • 400 Zigarillos
    • 200 Zigarren
    • 1 kg losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak)
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 10 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt
    • 20  Liter Zwischenerzeugnisse mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (z. B. Sherry, Portwein, Marsala)
    • 90 Liter Wein (hiervon maximal 60 Liter Schaumwein beziehungsweise Sekt)
    • 110 Liter Bier
  • Sonstige Waren

    • Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren (außer Neufahrzeuge) im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in die Republik Österreich ohne Mengen- und Wertbeschränkung eingeführt werden. Da in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer für die Ware schon bezahlt wurde, fallen keine weiteren Steuern in der Republik Österreich an.

  • Tschechien


  • Tanken und Auto

    • Es dürfen maximal 10l Kraftstoff in einem Kanister transportiert werden.
    • Für die Benutzung der Autobahnen und Schnellstraßen in Tschechien ist eine gebührenpflichtige Vignette erforderlich.
    • In der Tschechischen Republik besteht Warnwesten-Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge. Sobald ein Autofahrer oder ein Mitfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält muss der Autofahrer oder Mitfahrer eine Warnweste anziehen.
    • Alle Kraftfahrzeuge müssen ganztags mit Abblendlicht fahren.
    • Verbandskasten, Warnweste, Warndreieck und eine 12-Volt Ersatzglühlampenbox (Ausnahme besteht für Xenon-Leuchten oder LED-Leuchten)

  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 800 Zigaretten
    • 400 Zigarillos
    • 200 Zigarren
    • 1 kg losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak)
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 10 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt
    • 20  Liter Zwischenerzeugnisse mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (z. B. Sherry, Portwein, Marsala)
    • 90 Liter Wein (hiervon maximal 60 Liter Schaumwein beziehungsweise Sekt)
    • 110 Liter Bier
  • Sonstige Waren

    • Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren (außer Neufahrzeuge) im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in die Tschechische Republik ohne Mengen- und Wertbeschränkung eingeführt werden. Da in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer für die Ware schon bezahlt wurde, fallen keine weiteren Steuern in der Tschechischen Republik an.

  • Polen


  • Tanken und Auto

    • Es dürfen maximal 20l Kraftstoff in einem Kanister transportiert werden.
    • Die Benutzung der Autobahnen in Polen ist gebührenpflichtig.
    • Alle Kraftfahrzeuge müssen ganztags mit Abblendlicht fahren.

  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 800 Zigaretten
    • 400 Zigarillos
    • 200 Zigarren
    • 1 kg losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak)
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist:

    • 10 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt
    • 20  Liter Zwischenerzeugnisse mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (z. B. Sherry, Portwein, Marsala)
    • 90 Liter Wein (hiervon maximal 60 Liter Schaumwein beziehungsweise Sekt)
    • 110 Liter Bier
  • Sonstige Waren

    • Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren (außer Neufahrzeuge) im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in die Republik Polen ohne Mengen- und Wertbeschränkung eingeführt werden. Da in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer für die Ware schon bezahlt wurde, fallen keine weiteren Steuern in der Republik Polen an.

  • Dänemark


  • Tanken und Auto

    • Es dürfen maximal 10l Kraftstoff in einem Kanister transportiert werden.
    • In Dänemark besteht Warnwesten-Pflicht
    • Alle Kraftfahrzeuge müssen ganztags mit Abblendlicht fahren.
    • Es besteht eine Warnblinkpflicht auf Autobahnen bei Stau Entwicklungen oder bei Gefahrensituationen wobei stark abgebremst werden muss.

  • Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 18 Jahre alt ist:

    • 800 Zigaretten
    • 400 Zigarillos
    • 200 Zigarren
    • 1 kg losen Rauchtabak (z. B. Zigarettentabak, Pfeifentabak oder Shisha Tabak)
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke, wenn der Einführer mindestens 18 Jahre alt ist:

    • 10 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Vol. Alkoholgehalt
    • 20  Liter Zwischenerzeugnisse mit maximal 22% Vol. Alkoholgehalt (z. B. Sherry, Portwein, Marsala)
    • 90 Liter Wein (hiervon maximal 60 Liter Schaumwein beziehungsweise Sekt)
    • 110 Liter Bier
  • Sonstige Waren

    • Für den privaten Gebrauch und zum verschenken dürfen sonstige Waren (außer Neufahrzeuge) im Reiseverkehr aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Königreich Dänemark ohne Mengen- und Wertbeschränkung eingeführt werden. Da in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuer für die Ware schon bezahlt wurde, fallen keine weiteren Steuern im Königreich Dänemark an.